Vor dem Supermarkt

In der Zeitung stand es. Haben Sie das gelesen? Die armen Kinder. 6 Kinder über ein paar Wochen im Kindergarten missbraucht! Jungen wie Mädchen. Man sollte DEN… Wie können die denn so Einen einstellen. Die Kolleginnen müssen doch was gemerkt haben. Die konnten den doch nicht mit den Kindern allein auf die Toilette lassen. Da gibt man denen die Kinder in Obhut, vertraut ihnen und dann sowas… Die haben einen Knacks fürs ganze Leben. Die kleinen Jungen sind besonders schlecht dran und ganz apathisch.

Aber die Mütter sind ja wohl alle berufstätig. Haben natürlich nichts gemerkt. Kein Wunder, wenn die den Kindern nicht genug Aufmerksamkeit geben. Die Mutter gehört nach Hause zu den Kindern. Alleinstehend mit Kind und berufstätig verträgt sich eben nicht. Wer weiß, warum denen der Mann weggelaufen ist.

Das eine Kind soll ja jetzt im Krankenhaus liegen und künstlich ernährt werden. Man kann von einer Fünfjährigen doch wohl verlangen, vor dem Staatsanwalt eine klare Aussage bei einer Gegenüberstellung mit dem Täter zu machen. Die brauchte doch keine Angst haben. Wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat. Und der Angeklagte hat auch das Recht auf Verteidigung, er wird ja sonst unschuldig verurteilt. Und mit seinem Beruf als Kindergärtner ist es dann auch vorbei. Was soll dann aus dem werden? Solange die Kinder nicht klar aussagen, kann er alles abstreiten.

Betroffenheit greift um sich. Sind wir betroffen? Nicht anderswo – in Köln!

Als Dialog

A: In der Zeitung stand es. Haben Sie das gelesen? Die armen Kinder.
B: 6 Kinder über ein paar Wochen im Kindergarten missbraucht! Jungen wie Mädchen. Man sollte DEN…
A: Wie können die denn so Einen einstellen. Die Kolleginnen müssen doch was gemerkt haben. Die konnten den doch nicht mit den Kindern allein auf die Toilette lassen.
B: Da gibt man denen die Kinder in Obhut, vertraut ihnen und dann sowas… Die haben einen Knacks fürs ganze Leben.
A: Die kleinen Jungen sind besonders schlecht dran und ganz apathisch.
B: Aber die Mütter sind ja wohl alle berufstätig. Haben natürlich nichts gemerkt. Kein Wunder, wenn die den Kindern nicht genug Aufmerksamkeit geben.
A: Die Mutter gehört nach Hause zu den Kindern. Alleinstehend mit Kind und berufstätig verträgt sich eben nicht.
B: Wer weiß, warum denen der Mann weggelaufen ist.
A: Das eine Kind soll ja jetzt im Krankenhaus liegen und künstlich ernährt werden.
B: Man kann von einer Fünfjährigen doch wohl verlangen, vor dem Staatsanwalt eine klare Aussage bei einer Gegenüberstellung mit dem Täter zu machen. Die brauchte doch keine Angst haben.
A: Wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat. Und der Angeklagte hat auch das Recht auf Verteidigung, er wird ja sonst unschuldig verurteilt. Und mit seinem Beruf als Kindergärtner ist es dann auch vorbei.
B: Was soll dann aus dem werden? Solange die Kinder nicht klar aussagen, kann er alles abstreiten.

Nicht anderswo – in Köln!

© Jo Hagen